Einladung zur Jahreshauptversammlung 2020

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
sehr geehrte Eltern,

hiermit laden wir Sie herzlich zu der diesjährigen Jahreshauptversammlung des TTC Trierweiler 1977 e.V. am Mittwoch, den 04.03.2020 um 19.30 Uhr ins Gasthaus Schmitz, im Flürchen 3 in 54311 Trierweiler ein. Im Jahr 2020 wird zwar kein neuer Vereinsvorstand gewählt, da jedoch wichtige Punkte wie Anpassung der Mitgliedsbeiträge sowie eine Satzungsanpassung auf der Tagesordnung stehen bitte ich um vollzählige Anwesenheit.

Vorgesehene Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Berichte
  3. Geschäftsbericht (vorgestellt durch den Schriftführer)
    • Bericht des Sportwarts (Situation Tischtennis im Jugend- und Herrenbereich)
    • Bericht aus der Abteilung Kinderturnen
    • Aussprache zu den Berichten und der Vereinsentwicklung
    • Bericht des Kassenwarts 
    • Bericht der Kassenprüfer
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Abstimmung Anpassung der Mitgliedsbeiträge ab 2021 (Erläuterung unter *)
  6. Abstimmung über Satzungsanpassung, u.a. aufgrund DSGVo (Erläuterung unter **)
  7. Verschiedenes

Bitte richten Sie Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung bis zum 01.03.2020 schriftlich an die Mailadresse hoffmann@ttctrierweiler.de.

* Damit der Verein weiterhin förderfähig bleibt, sind seitens der Verbände (z.B. Sportbund Rheinland) gewisse Mindestbeiträge einzuhalten. Der aktuelle Beitrag im Jugendbereich von aktuell 3 Euro pro Monat muss daher auf 4 Euro angehoben werden. Auf der JHV wird daher seitens des Vorstandes der Vorschlag zur Abstimmung gebracht, alle Mitgliederbeiträge um 1 Euro pro Monat zu erhöhen, um einerseits weiterhin förderfähig zu bleiben und andererseits den gestiegenen Kosten der Jugendarbeit zu begegnen. Die Beitragsanpassung erfolgt zum 01.01.2021. Für das Jahr 2020 wird eine Spendenaktion vorgeschlagen, an der sich jedes Mitglied beteiligen kann. 

** Der TTC Trierweiler nimmt das Thema Datenschutz sehr ernst. Aus diesem Grund hat sich der Vorstand entschieden, das Thema Datenschutz in der Vereinssatzung zu verankern. Auf der JHV werden die Änderungen vorgestellt, erläutert und zur Abstimmung gebracht.