Seit heute ist die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie bringt einige Änderungen für den Sport mit sich. Der RTTVR hat sich heute wie folgt geäußert:
Für die Vereine heißt das, dass ab dem 24. November im Innenbereich für Erwachsene grundsätzlich die „2G-Regelung“ gilt und diese Regelung auch maßgeblich den Spielbetrieb beeinflussen wird. Es sind also nur noch erwachsene Personen zugelassen, die entweder vollständig geimpft sind oder als genesen gelten.
Da der Landesregierung die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben sehr wichtig ist, wird es für diese Personengruppe Ausnahmen geben. So werden Kinder bis 3 Monate nach Vollendung des 12. Lebensjahres generell von der „2G-Regelung“ ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 Jahre und 3 Monate bis 17 Jahren gilt die „3G“-Regel, so der Gesundheitsminister des Landes Rheinland-Pfalz Clemens Hoch. Hierbei muss dann ein zusätzlicher Test zu den Schultests hinzukommen, dies kann auch ein örtlich beaufsichtigter Selbsttest (sofern der Betreiber einer Einrichtung diese Möglichkeit anbietet)sein oder ein Test einer offiziellen Teststation. Das bedeutet, dass es künftig nicht mehr ausreicht, nachzuweisen, dass das Kind/Jugendlicher Schüler*in ist – ein zusätzlicher Test ist hier unabdingbar. Die neue Regelung ist kein Grund dafür, Spiele abzusetzen. Wir halten uns hier nur an die vom Land festgelegten Regelungen. Außerdem gilt die Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht sicher eingehalten werden kann. Die Maske kann natürlich beim Training/Spiel am Tisch entfallen.
https://www.rttvr.de/news/neue-corona-regeln-ab-mittwoch-24-november-2021/
Zusätzlich hat sich die Verbandsgemeinde Trier-Land als Träger der Turnhalle Trierweiler wie folgt geäußert:
Hinweis an die Nutzer der Schulturnhallen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Trier-Land
Aufgrund den Vorgaben der aktuellen 28. Corona-Bekämpfungsverordnung ist ab sofort der Zutritt und die Sportausübung nur noch für folgenden Personenkreis möglich:
Geimpfte oder genesene volljährige Personen und Kinder bis einschl. 12 Jahre und 3 Monate sowie Personen, die sich nachweislich mit Attest aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
und
Minderjährige ab 12 Jahren und 4 Monaten bis einschließlich 17 Jahre, die weder geimpft noch genesen sind, jedoch einen tagesaktuellen Testnachweis einer Teststelle vorweisen können bzw. – wenn der verantwortliche Verein dies anbietet – ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wird.
Wir bitten um alle Mitglieder des TTC Trierweiler, aber auch alle Gastmannschaften um Beachtung der Regelungen. Der Impf- bzw. der Genesenenstatus wird beim Betreten der Turnhalle kontrolliert werden. Kinder in der Altersgruppe ab 12 Jahren und 4 Monate werden gebeten, entweder einen Selbsttest mitzubringen und diesen vor Betreten der Halle im Beisein eines Vereinsvertreters durchzuführen oder alternativ ein tagesaktuelles Testergebnis einer offiziellen Teststelle vorzulegen.