Bitte beachtet die folgende Information der VG Trier-Land in Bezug auf die Hallennutzung der Turnhalle Trierweiler:
Geimpfte oder genesene volljährige Personen sowie maximal 25 nicht geimpfte, genesene Minderjährige sowie Personen, die sich nachweislich mit Attest aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Es gilt im Innenbereich für alle die 2 G-Plus-Regel, d. h. nur Geimpfte & Genesene mit negativem Test dürfen an der Sportausübung teilnehmen. Dies bedeutet, die Teilnehmer müssen einen tagesaktuellen Testnachweis einer Teststelle vorweisen können bzw. – wenn der verantwortliche Verein dies anbietet – einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchführen.
Ausnahmen von der 2G-Plus Regel gelten für folgende Personen:
-Menschen mit Booster-Impfung (Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung)
Für Minderjährige gelten folgende Ausnahmen
Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten nach wie vor als geimpft und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis
Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen –trotz der 2G+-Regelung- keinen zusätzlichen negativen Testnachweis
Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, dürfen (bis zu einer Höchstanzahl von 25) ebenfalls anwesend sein, wenn sie einen aktuellen Testnachweis vorweisen können.
Trier, 06.12.2021
VGV Trier-Land